Probentransport

Ein schneller Probentransport ist einer Lagerung vorzuziehen. Bitte beachten Sie die Einhaltung der Lagerungs- und Transporthinweise. Nur ordnungsgemäß verpackte Proben dürfen, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des Amtes für Arbeitsschutz, befördert werden.

Bitte achten Sie darauf, dass sich alle Proben in einer Schutzhülle befinden.

Gefrorene Proben müssen beim Einpacken durchgefroren sein.

Unser regionaler Transportdienst kann am Tag der Blutentnahme bis 10:00 Uhr angefordert werden. Untersuchungsmaterial, das nicht mit unserem regionalen Transportdienst abgeholt werden kann, wird von einem nationalen Transportdienst befördert. Hierzu muss der Transportdienst am Tag vor der Blutentnahme bis 16:00 Uhr angefordert werden.

Beide Transportdienste können unter der Telefonnummer 0251-98700-44 bei der Leitenden MTLA Maria Söbbing angefordert werden.

Es findet kein Probentransport über das Wochenende oder über Feiertage statt.

Achtung: Anforderungsschein und Probenmaterial immer zusammen verschicken.

Beim Postversand beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen.

Transport von infektiösem Untersuchungsmaterial z. B.: HCV, HBV, HIV, unterliegt der Klassifikation "Biologischer Stoff-Kategorie B".

 


So muss die Transportverpackung für das Untersuchungsmaterial der Kategorie B bestehen aus:

  • Primärgefäß (Probengefäß) mit wasserfester und deutlicher Beschriftung
  • wasserdichte starre Sekundärverpackung (Transport-Schutzgefäß) mit Saugmaterial gefüllt
  • eine kistenförmige Außenverpackung (bauartgeprüft; gem. Verpackungsvorschrift PI 650 IATA-DGR) mit dem Symbol und der Kennzeichnung  BIOLOGISCHER STOFF-KATEGORIE B
siehe auch www.bundesaerztekammer.de